Jugendordnung
Alle Mitglieder des Rock'n'Roll-Clubs Böblingen e.V. (RRCBB) verpflichten sich zur Anerkennung und Durchführung folgender Jugendordnung.
§1 Mitgliedschaft:
Mitglieder sind
§2 Aufgaben:
Die Jugendversammlung hat die Aufgabe und Ziel, den Jugendlichen des Vereins die Freude am und die Fairneß im Rock'n'Roll Tanzsport zu vermitteln und bei allen Jugendlichen des Vereins die Möglichkeit zu fördern, sich sportlich aktiv zu entfalten. Dazu gehört auch die Pflege des gesellschaftlichen Bereichs. Daneben soll sie die volle Integration aller Jugendlichen im Verein erleichtern.
§3 Jugendversammlung
Die Jugendversammlung findet jährlich unmittelbar vor der ordentlichen Mitgliederversammlung des RRCBB statt. Sie muß unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung zwei Wochen vor dem Versammlungsdatum vom Jugendwart schriftlich einberufen werden. Jede ordnungsgemäß einberufene Jugendversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens 10 Jugendlichen beschlußfähig.
Aufgaben der Jugendversammlung:
§4 Außerordentliche Jugendversammlung:
Bei Bedarf ruft der Jugendwart eine außerordentliche Jugendversammlung ein. Er muß sie einberufen, wenn mindestens 10 Jugendliche dies schriftlich beantragen.
§5 Änderung der Jugendordnung:
Durch einfache Mehrheit der Jugendversammlung kann die Jugendordnung geändert werden. Zur Wirksamkeit der Änderung bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung des RRCBB.
Wichtige Inhalte
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